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§ 57 Überprüfung (Pickerl)

Was ist die §57a Prüfung?

Die §57a-Überprüfung ist die wichtigste, gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen in Österreich.

Diese Überprüfung hat den Zweck, die Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten.

Wann muss man die §57a Prüfung machen?

Die erste Überprüfung 3 Jahre nach Erstzulassung, die zweite Prüfung weitere 2 Jahre später und danach im jährlichen Intervall.

Sind sie sich nicht sicher, ob oder wann das Pickerl von Ihrem Auto fällig ist können Sie uns jederzeit kontaktieren!

folgende Punkte werden überprüft:

– Beleuchtungs- und Warneinrichtungen

– Sicherheitseinrichtungen

– Fahrgestell und Karosserie

– Reifen und Räder

– Motor

– Bremsen


Sollten Mängel vermerkt werden, können wir diese gerne beheben bzw. haben sie 14 Tage Zeit diese eigenständig zu beheben.

Die Begutachtungsplakette wird erst bei vollständiger Behebung der Mängel ausgestellt.

69,90 €
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